Fluggäste können bei Airberlin künftig während eines Fluges durchs Internet surfen. In einer Pressekonferenz gab die Fluggesellschaft heute bekannt, erste Flieger noch in 2014 mit entsprechender Technik auszurüsten. Insgesamt schreitet die Nutzung elektronischer Geräte an Bord deutlich voran.
Erster Airberlin-Flieger mit WLAN in 2014
In der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Partner Etihad Airways verkündete Airberlin innerhalb von drei Jahren die gesamte Flotte mit drahtlosem Internetzugang auszurüsten. Über die genauen Modalitäten wurde bisher nichts bekannt, auch ein zugehöriger Partner zum Betrieb des Netzes wurde noch nicht genannt.
Trend zur Smartphone-Nutzung an Bord schreitet voran
Bisher waren Flugzeuge ein Smartphone-freies Gebiet, doch immer mehr Airlines setzen auf moderne Technik und versorgen Reisende mit der Möglichkeit, die Flugzeit sinnvoll zu nutzen und online zu gehen. Die Deutsche Lufthansa hat inzwischen 66 Langstreckenflugzeuge mit drahtlosem Internet ausgestattet. Auf Flügen nach Mittel- oder Südamerika, Japan, Korea oder Russland surfen Fluggäste inzwischen durchs Internet. Die Lufthansa gilt als eine der ersten Gesellschaften, die WLAN an Bord gebracht hat, erste Versuche gab es bereits im Jahr 2003. Auch die Fluggesellschaft Emirates versorgt ihre Gäste mit WLAN: Ende des letzten Jahres gab das Unternehmen bekannt, mehrere Langstreckenflieger mit dem drahtlosen Netz ausgestattet zu haben.
Der Trend zur Nutzung elektronischer Geräte an Bord eines Flugzeugs schreitet rasant voran. So wird derzeit geprüft, ob generell Telefonate über den Wolken geführt werden können. Vor allem Geschäftskunden würden von dieser Regelung profitieren. In den USA ist die Benutzung elektronischer Geräte an Bord bereits gestattet, die amerikanische Luftfahrtbehörde hat eine entsprechende Genehmigung erteilt. Auch die Europäische Union hat Ende des letzten Jahres entschieden, das Handyverbot im Flieger zu lockern. Zunächst hat die europäische Flugsicherheitsagentur EASA den Fluggesellschaften erlaubt, die Benutzung elektronischer Geräte auch während des Starts und der Landung zu erlauben.