Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Verdachts auf unerlaubte Telefonwerbung weitere Durchsuchungen durchgeführt. Einige Unternehmen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und nehmen Werbeanrufe und ausdrückliche Einwilligung vor.
Bußgelder deutlich angehoben
In einer Pressemitteilung erläutert die Bundesbehörde, Verbraucher hätten Unternehmen gemeldet, die unerlaubt für Solar- oder Photovoltaikanlagen werden. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind Werbeanrufe ohne vorherige Genehmigung des Angerufenen grundsätzlich verboten. Im vergangenen Jahr hatte die Agentur die Bußgelder auf 300.000 Euro erhöht. Im Rahmen der neuerlichen Vorfälle appelliert BundesnetzagenturPräsident Jochen Homann an die Call-Center, sich an die geltenden Vorgaben zu halten. Die Behörde hat eigenen Angaben zufolge am gestrigen Mittwoch Geschäftsräume eines Unternehmens im Großraum München durchsucht. Mitarbeiter der Bundesbehörde wurden bei der Durchsuchung von der örtlichen Polizeibehörde unterstützt
Cold Calls sind gesetzlich verboten
Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind die sogenannten Cold Calls geregelt. Im Oktober vergangenen Jahres wurden die gesetzlichen Regelungen deutlich verschärft und die Bußgelder von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro angehoben. Auch Anrufe, die mit einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden, sind seitdem unzulässig und können mit Bußgeldern belegt werden. Bei einem Werbeanruf darf die anrufende Nummer in der Anzeige nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nicht unterdrückt werden.
Entscheidend ist, dass bei einem Werbeanruf die Zustimmung des Angerufenen bereits vor dem Telefonat vorliegen muss. Es ist nicht ausreichend, zu Beginn des Telefonats ein Einverständnis einzuholen. Mit Inkrafttreten des verschärften Gesetzes hatte die Bundesnetzagentur Verbraucher aufgefordert. Verstöße zu melden. Auch die Wettbewerbszentrale hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Entscheidend dabei ist, dass eine Beschwerde nicht anonym erfolgen darf und der Verbraucher genaue Angaben über die Art des Wettbewerbsverstoßes machen kann.