Automatisierte Anrufe, die den Angerufenen zu einem Rückruf auf eine teure Mehrwertdienstnummer verleiten sollen, sind Betrug. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück im sogenannten „Ping-Verfahren“ bestätigt.
Strafanzeigen führten zu Ermittlungen
Die Betrüger haben sich zunutze gemacht, dass viele Angerufene stets zurückrufen, wenn sie eine unbekannte Rufnummer auf ihrem Handydisplay entdecken.Die Richter werteten das Anklingeln mit dem Ziel, dass der angerufene eine teure kostenpflichtige Nummer zurückruft als Betrug. Die Angeklagten hatten rund 785.000 Mobilfunknummern über einen Computer automatisch anrufen lassen. Es klingelte jedes Mal so kurz, dass der Angerufene nicht die Möglichkeit hatte den Anruf anzunehmen. Wer nun arglos die Nummer zurückrief, landete bei einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummer. Zahlreiche Angerufene erstatteten daraufhin Anzeige. Zur Einleitung von Ermittlungen führte schließlich die Strafanzeige eines Polizeibeamten aus Bersenbrück.
Bundesnetzagentur verhindert Auszahlung des Geldes
Nach Angaben des Landgerichts Osnabrück soll ein Schaden von 645.000 Euro entstanden sein. Das Gericht geht davon aus, dass mindestens 660.000 Telefonate zu einem Preis von 0,98 Euro geführt würden. Unter Berücksichtigung eines Abschlags für die Kosten der jeweiligen Kommunikationsanbieter verblieben nach Ansicht der Richter mindestens 516.000 Euro bei den drei Angeklagten. Die Bundesnetzagentur hatte den Umstand bemerkt und dafür gesorgt, dass kein Geld ausgezahlt wurde.
Urteil ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten abgelehnt und das Urteil bestätigt. Eine Überprüfung des BGH habe nach Angaben des Landgerichts ergeben, dass keine Rechtsfehler vorlägen. Die beiden Hauptangeklagten erhielten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Eine Gehilfin wurde zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.