Kunden der Deutschen Telekom dürfen weiter mit der Call-by-Call-Option telefonieren. Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass die Auswahlmöglichkeit für Kunden weiter bestehen bleiben müsse. Nach einer Besprechung mit der zuständigen EU-Kommission hat die Bundesbehörde ihre Vorgaben durchgesetzt.
Die EU wollte einige Betreiber auf dem europäischen Markt aus der Regulierung entlassen, wenn ausreichender Wettbewerb besteht. Aufgrund der Entscheidungsvorlage der Bundesnetzagentur trafen die zuständigen EU-Regulierer nun eine Entscheidung für den deutschen Telefonmarkt.
Große Nachfrage nach Preselection- und Call-by-Call-Angeboten
Vor einem Telefongespräch haben Kunden die Möglichkeit, durch eine bestimmte Vorwahl einen anderen Anbieter auszuwählen. Alternativ kann diese Preselection auch grundsätzlich gespeichert werden, so dass der Nutzer dauerhaft bestimmte Gespräche über einen Anbieter führt.
Die Bundesnetzagentur begründetet ihre Entscheidung mit der „beträchtlichen Marktmacht“ der Deutschen Telekom und betonte, für einige Kundengruppen sei die Auswahömöglichkeit weiterhin wichtig. Für Großkunden kommt die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht zum Tragen, denn hier konnte keine ist die Telekom nicht so präsent, wie bei privaten Nutzern. Die Bundesbehörde hatte der EU-Kommission eine entsprechende Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Im März diesen Jahres teilte der Verband der Telekom-Mitbewerber VATM mit, eine Analyse habe ergeben, dass auf dem Markt noch eine erhebliche Nachfrage nach der Call-by-Call-Möglichkeit bestehe. Nach Angaben des Verbandes telefonieren Nutzer bis zu 25 Millionen Verbraucher über diese Option. Der Verband wertete den Vorstoß der Bundesnetzagentur als ein sehr wichtiges Signal.
Verbraucher profitieren von übersichtlichen Angeboten
Nach Ansicht der Bundesnetzagentur wird die Preisstruktur mit Call-by-Call-Angeboten deutlich übersichtlicher und transparenter. Die Experten wollten nicht, dass die für den Verbraucher sehr übersichtlichen Angebote vom Markt verschwinden.