Aktuellen Berichten zufolge soll der Routerzwang für Verbraucher weiterhin bestehen bleiben. Entgegen ursprünglicher Pläne hält die Bundesnetzagentur in einem neuen Entwurf der Transparenzverordnung an einem Verbot des Hardwaretauschs fest.
Zugangsgerät darf nicht ausgetauscht werden

WLAN-Router
Dem Internetportal „Golem“ liegt die Transparenzverordnung in ihrer neuesten Fassung vor. Darin findet sich weiterhin der Passus, dass Internetprovider ihre Kunden darauf hinweisen müssten, wenn „das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf“. Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur noch betont, es solle Hinweise der Provider geben, dass Verbraucher auch ein frei am Markt verkäufliches Gerät nutzten könnte. Die Anbieter sollten verpflichtet werden, Nutzern die erforderlichen Daten zur Konfiguration des Drittrouters zur Verfügung zu stellen.
Einige Medien spekulieren nun, dass die entsprechende Passage auf Intervention der Internetprovider aus dem Entwurf verschwunden ist. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte sich für eine Abschaffung des Routerzwangs ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich auch die für die Regulierung zuständige Bundesbehörde ähnlich geäußert. Die „Wirtschaftswoche“ geht in einem Bericht davon aus, dass die unerwartete Änderung zu Diskussionen zwischen Regulieren oder dem Bundesminister sorgen wird.
Zwangsgeräte mit mangelndem Funktionsumfang
Die sogenannten Zwangsrouter der Anbieter sind häufig sehr einfache Geräte mit einem geringen Funktionsumfang, die nicht nur schlechte WLAN-Leistungen, sondern auch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen bieten. Viele Nutzer entscheiden sich daher für einen teureren Router, den sie gegen Zahlung einer monatlichen Mietgebühr von ihrem Provider erhalten. Bei einer zweijährigen Laufzeit kommen auf diese Weise erhebliche Mieterträge für die Anbieter zusammen.
Bei dem vorgelegten Entwurf soll es sich um die letzte Fassung der Bundesnetzagentur handeln. Ob die zuständigen Ministerien Einfluss auf den zurückgekehrten Routerzwang nehmen werden, bleibt vorerst abzuwarten.