In der letzten Woche wurde das Festhalten der Bundesnetzagentur am Routerzwang scharf kritisiert. Nun hat sich die Bundesbehörde zu Wort gemeldet und betont, es bestehe keine Ermächtigungsgrundlage um die Transparenzverordnung entsprechend zu ändern.
Änderung der Rechtslage erforderlich
Einem Bericht des Portals „Golem“ zufolge veröffentlichte der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur eine Erklärung, in der es hieß, das Bundeswirtschaftsministerium müsse die Rechtslage ändern, wenn die Routerfreiheit festgeschrieben werden sollte. Dabei kommt es demnach darauf an, an welcher Stelle sich der Netzabschlusspunkt befinde. Die Anbieter sehen den Router als Teil ihres Netzes und gehen nicht davon aus, dass es sich bei der TAE-Dose um den Netzabschluss handelt.
Bundesnetzagentur sieht Wirtschaftsministerium in der Verantwortung
In der Erklärung der Bundesnetzagentur geht man von einem Missverständnis aus, das von Beginn an bestanden habe. Eine Sprecherin betonte, die Bundesbehörde habe keine Möglichkeit, festzulegen, wo sich der Netzabschluss befinde, die Problematik sei auch dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Sollte der Netzabschluss klar definiert werden, müsse das Wirtschaftsministerium nach Ansicht der Bundesnetzagentur tätig werden. Dennoch hatte die Behörde in einem ersten Entwurf zur neuen Transparenzverordnung Anfang des Jahres noch einen Passus aufgenommen, in dem die Austauschbarkeit der Netzabschlussgeräte gewährleistet werden sollte. Eigentlich sollten Provider ihren Kunden auf Wunsch entsprechende Daten zur Verfügung stellen, damit die Verbraucher einen Router ihrer Wahl konfigurieren können. Nun ist die Bundesbehörde von den zunächst verlautbarten Plänen abgerückt.
Aktuellen Meldungen nach will das Bundeswirtschaftsministerium im nächsten Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Transparenzverordnung nach einer Entscheidung so bestehen bleibt und damit der Routerzwang weiterhin Realität bleibt.