Eigentlich wollte die Europäische Union die Roaminggebühren bis Mitte des Jahres 2016 abschaffen. Nun hat wohl der EU-Ministerrat diese Entscheidung gekippt und will an den Roamingkosten festhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv weist darauf hin, dass die Roaming-Kosten überflüssig seien und es nicht zu einer Kehrtwende kommen dürfe.
50 Gesprächsminuten und 50 SMS
Einem Bericht der „Bild“ nach gibt es dafür ein geheimes Papier der EU. Demnach hat der EU-Ministerrat zum 1. Juli 2016 lediglich neue Obergrenzen für die Kosten der Handy- und Smartphonenutzung im Ausland definiert. Von einem Wegfall der Kosten soll nicht die Rede sein. Berichtet wird, dass nur 50 Telefonminuten aus dem Ausland pro Jahr zu inländischen Konditionen abgerechnet werden sollen. Wer diese Grenze überschreitet muss mit Roaming-Gebühren rechnen. Zudem sollen EU-Bürger bei einem Auslandsaufenthalt 50 SMS zu Inlands-Konditionen versenden können. Auch hier sollen nach Überschreiten der Grenze weitere Kosten in Rechnung gestellt werden.
vzbv: EU muss ihr Versprechen einhalten
In einer Pressemitteilung betont vzbv-Vorstand Klaus Müller, es dürfe keine Kehrtwende geben und die EU müsse sich an ihre Versprechen halten. Er erläutert, dass das Telefonieren aus dem Ausland für viele Menschen kein Urlaubsvergnügen sei, sondern bei vielen Nutzern zum notwendigen Alltag gehöre. Die Konditionen für Endkunden müssten sich an den realen Kosten der Unternehmen orientieren, so Müller weiter. Die Telekommunikationsanbieter verdienen seiner Ansicht nach sehr gut mit den derzeitigen Roaming-Kosten. Zudem sorgen Ungereimtheiten bei der Abrechnung für Verwirrung, denn es sei nicht nachzuvollziehen, warum ein Gespräch von Deutschland ins Ausland mehr kostet, als ein Anruf aus dem Ausland in Deutschland.
Die Verbraucherzentrale rät Nutzern bis zu einer endgültigen Lösung die Konditionen der einzelnen Anbieter genau zu vergleichen.