Gegen den Zusammenschluss von E-Plus und Telefónica geht der Stuttgarter Netzbetreiber Airdata vor und klagt vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Unternehmen verlangt Frequenzen für ein eigenes mobiles Datennetz.
Kein lebendiger Wettbewerb möglich
In einer Pressemitteilung betont Airdata, die Genehmigung der Übernahme sei nicht rechtmäßig. Die Zusagen Telefónicas bewertet der Netzbetreiber als unzureichend um einen lebendigen Wettbewerb weiterhin aufrecht zu erhalten. Airdata-Vorstand erläutert, die EU-Kommission hätte der Fusion nicht zustimmen dürfen. Als Folge der Übernahme hat sich die Anzahl der großen Mobilfunkanbieter auf dem deutschen Markt von vier auf drei reduziert. Den Markt und die Preise bestimmen nach Ansicht Airdatas die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica.
Frequenzen hätten zurückgegeben werden müssen
Airdata-Vorstand Christian Irmler kritisiert, dass nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz aufgrund des Zusammenschlusses eine Rückgabe von Frequenzen notwendig gewesen wäre. Nach den Vergabebedingungen muss ein Frequenzinhaber während er gesamten Laufzeit der Frequenznutzung wettbewerblich unabhängig sein. Demzufolge hätten nach der Fusion Frequenzen zurückgegeben werden müssen. Einer Entscheidung der Bundesnetzagentur zufolge durfte Telefónica sogar ungenutzte Frequenzen weiter behalten. Der Pressemitteilung zufolge geht es dabei unter anderem um eine von Airdata genutzte Frequenz im 2,6-GHz-Band. Airdata hatte einem Bericht des Portals „Golem“ zufolge im Jahr 1999 einige Bereiche aus dem Band erhalten und wollte ein deutschlandweites Breitbandnetz aufbauen, wenn die Bundesnetzagentur dem Unternehmen die Frequenzen bis zum Jahr 2016 zuteile. Nun will Airdata eine Verlängerung der Zuteilung und klagt auf eine neutrale Vergabe des Frequenzbereichs. Irmler erläutert, die Bundesnetzagentur habe das Unternehmen mehrfach aufgefordert, die Breitbandnetze abzuschalten, da Telefónica die Netze benötige.
Sollte das Verfahren neu aufgerollt werden, verlangt der Stuttgarter Netzbetreiber die Bereitstellung eines Frequenzpakets für Neueinsteiger. Das Kölner Verwaltungsgericht wird sich am 10. Juni mit dem Fall befassen.