Insgesamt drei Milliarden Euro hat die Europäische Kommission für die staatliche Förderung des Hochgeschwindigkeitsinternets genehmigt. Mit einer neuen Regelung soll vor allem auch in ländlichen Regionen ein flächendeckender Zugang ins Netz erreicht werden.
Breitbandzugänge für unterversorgte Regionen
Laut der Europäischen Kommission entsprechen die deutschen Pläne für den Breitbandausbau den EU-Vorgaben. Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager betonte, die neue Regelung würde schnelle Breitbanddienste in die Regionen bringen, in denen es bisher an privaten Investitionen mangele. Die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher blieben weiterhin gewahrt.
Grundsätzlich sind staatliche Beihilfen in Europa nicht erlaubt, können aber von der EU-Kommission genehmigt werden, wenn es sich um sinnvolle Projekte handelt. Deutschland hatte im Februar des vergangenen Jahres die geplante Förderung angemeldet. In den nächsten Jahren sollen insgesamt drei Milliarden Euro zur Förderung des Breitbandausbaus bereitgestellt werden. Über ein Internetportal haben Regionen die Möglichkeit, Mittel zu beantragen, wenn in den nächsten Jahren keine privaten Investitionen in den Gebieten geplant sind. Die Haushalte sollen mit mindestens 30 Mbit/s, besser noch mit 50 Mbit/s ans Netz angebunden werden.
Bedenken wegen der Vectoring-Technologie
Auch zur Vectoring-Technologie äußerte sich die EU-Kommission. Die von Deutschland angestrebte Regelung beinhalten auch das Vectoring, bei dem Anschlüsse gebündelt werden müssen, um eine bessere Leistung zu erreichen. Diese Anschlüsse können dann nur noch von einem Anbieter betreiben werden, die Wettbewerber haben keinen Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen. Darum hat die EU Bedenken wegen wettbewerbsschädlicher Auswirkungen.
Die EU-Kommission teilt mit, Deutschland werde ein Zugangsprodukt entwickeln, das auch den Wettbewerbern einen Zugang in die Vectoring-Netz ermögliche. Das Produkt soll bei der EU-Kommission angemeldet werden, diese wird dann entscheiden ob es den Anforderungen entspricht.