Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Demnach dürfen Provider ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben. Nutzer entscheiden nun selbst, mit welchen Geräten sie online gehen.
Netz endet an der Anschlussdose
Bisher gab es Vorgaben seitens der Anbieter, mit welcher Hardware Nutzer ins Netz gelangten. Dabei gingen sie davon aus, dass der Router ein Teil des bereitgestellten Netzes sei. Das neue Gesetz sieht nun den Abschlusspunkt des Netzes an der Anschlussdose an der Wand. Hier soll laut Bundestag nun die Verfügungshoheit der Provider enden. Das neue Gesetz definiert die Anschlussdose als passiven Netzabschlusspunkt. Der Kunde entscheidet künftig selbst darüber, welche Geräte er hinter diesem Punkt verwendet. Anbieter müssen die Netzzugangdaten den Kunden bereitstellen, damit sie mit den selbstgewählten Geräten online gehen können. Die Übermittlung der Daten muss für den Kunden kostenlos sein. Im Gesetz geht es um DSL-, Glasfaser- und Kabelanschlüsse.
Gefahr von Sicherheitslücken
„Spiegel Online“ berichtet, in den letzten Jahre habe es zunehmend Kritik an dem Routerzwang der Anbieter gegeben. So waren häufig Kunden bestimmter Provider von Sicherheitslücken betroffen, da alle das vom Anbieter vorgegeben Endgerät nutzten. Experten kritisierten, dass bei der Verwendung gleicher Geräte die Gefahr von Sicherheitslücken sehr groß sei. Die Provider hatten sich gegen die Abschaffung des Routerzwangs ausgesprochen. Sie betonten, dass es zu einer Einschränkung des Kundenservices kommen könnte. Zudem kritisieren die Anbieter, dass im neuen Gesetz keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Anschlussarten berücksichtigt seien. Man können nicht davon ausgehen, dass nach Einführung des Gesetzes passende Geräte am Markt verfügbar seien. So könnten eventuell nur teure Modelle zu kaufen sein. Kunden, die weiterhin den vom Provider angebotenen Router wollen, können weiterhin auf die bestehenden Modelle zurückgreifen. Ein Zwang, ein eigenes Gerät anzuschaffen besteht nicht.