Die Bundesnetzagentur hat ihren Entscheidungsentwurf bezüglich der Vectoring-Technik im Nahbereich veröffentlicht. Dabei setzt die Bundesbehörde auf einen Kompromiss. Telekom und Wettbewerber zeigen sich enttäuscht von dem Entwurf.
Zugriff der Wettbewerber auf entbündelte TAL

VDSL von der Telekom
Bild: Telekom
Bei der Bundesnetzagentur heißt es, die Pläne der Telekom zum Vectoring worden grundsätzlich genehmigt. Dabei könne die Telekom das VDSL-Netz in den Hauptverteilern ausbauen. Dennoch bleibt das Bonner Unternehmen aber laut Bundesbehörde weiterhin grundsätzlich verpflichtet, den Wettbewerbern Zugriff auf die entbündelten Teilnehmeranschlussleitungen TAL zu gewähren. Sollte die Telekom jedoch in unmittelbarer Umgebung der Hauptverteiler Anschlüsse mit VDSL2-Vectoring erschließen, kann sie der Konkurrenz den Zugriff verweigern. Hat sich einer der Wettbewerber in einem Gebiet jedoch deutlich flächendeckender als die Telekom engagiert, kann das Bonner Unternehmen imm den Zugang nicht verweigern. Der Wettbewerber kann dort die Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Ersatzweise muss die Telekom überall dort, wo sie den Zugriff auf die entbündelten Leitungen nicht mehr gewährt, ein entbündeltes Zusatzprodukt anbieten. Das sogenannte VULA ähnelt in seinen Eigenschaften einer entbündelten TAL. Auf diese Weise will die Bundesnetzagentur den Breitbandausbau auch für die Wettbewerber ermöglichen.
Telekom und VATM enttäuscht von der Entscheidung
Weiter teilt die Bundesnetzagentur mit, dass bei der Entscheidung die Ausbau- und Investitionszusage der Telekom berücksichtigt wurde. Die Telekom hatte in Aussicht gestellt, bundesweit alle Nahbereiche bis 2018 mit Vectoring zu erschließen. In ihrem Vorschlag sieht die Bundesbehörde einen „fairen Kompromiss“. Einem Bericht des Portals „Heise Online“ zufolge zeigt sich die Telekom jedoch enttäuscht von der Entscheidung. Ein Konzernsprecher betonte, die Telekom könne auf Basis dieser Entscheidung nicht alle Nahbereiche ausbauen. Zudem berichtet „Heise“ weiter, dass auch die Wettbewerber der Telekom von dem Entscheidungsentwurf der Bundesbehörde enttäuscht sind. Der VATM, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten sieht in dem Vorschlag keinen fairen Kompromiss, da die Telekom einen unangemessenen Vorteil erhalten habe.