Bisher erhielten Kunden, denen in ihrer Mobilfunkrechnung Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt wurden, bei Beschwerden den Hinweis, sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Das Landgericht Potsdam untersagte nun in einem Urteil vom 26. November 2015 dem Mobilfunkanbieter E-Plus diese Praxis.
Anbieter drohen mit Kartensperre
Die Verbraucherzentralen hatten Klage eingereicht, nachdem der Provider eine Kundin wiederholt aufgefordert hatte, sich wegen unberechtigter Drittanbieterrechnungen direkt an diesen zu wenden. In der Regel fühlten sich die Mobilfunkanbieter bei unberechtigten Forderungen nach Ansicht der Verbraucherzentralen nicht zuständig. Sie wiesen Kunden darauf hin, dass Rechnungen gezahlt werden müssten und drohten laut Verbraucherzentrale in einigen Fällen sogar mit einer Sperrung der SIM-Karte. Die Unternehmen begründeten ihr Vorgehen damit, dass sie nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur verpflichtet seien, die Forderungen zunächst einzuziehen.
Irreführende Praxis
Eigenen Angaben zufolge hielt die Verbraucherzentrale diese Verfahrensweise für irreführend und reichte eine Klage gegen E-Plus ein. Das Landgericht Potsdam folgte mit seinem Urteil Az. 2 O 340/14 der Auffassung der Verbraucherschützer. Die zuständigen Richter erklärten, Verbraucher müssten sich nicht direkt an den Drittanbieter wenden, um eine Gutschrift über den unrechtmässig eingezogenen Betrag zu erhalten. Der Verbraucher könne laut Landgericht Potsdam seine Einwände direkt gegenüber dem Mobilfunkprovider geltend machen.
Drittanbietersperre einrichten
Die Experten raten, sich bei unberechtigten Forderungen direkt an das Mobilfunkunternehmen zu wenden. Idealerweise sollte das Schreiben per Einschreiben an das Unternehmen versandt werden. Darüber hinaus raten die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung dazu, eine Drittanbietersperre einzurichten. Auf diese Weise können derartige Probleme vermieden werden. Nutzer schließen so keine ungewollten Abonnements ab oder nehmen teurer Premiumdienste in Anspruch.