In einer gemeinsamen Erklärung des Bundesverkehrsministeriums und der Netzallianz haben sich die Beteiligten für eine Einspeisegebühr ausgesprochen. Demnach sollen ARD und ZDF den Kabelnetzbetreibern eine Gebühr für den Transport ihrer Inhalte zahlen.
Länder sollen eine Entgeltpflicht festlegen
In einem Bericht des „Handelsblatts“ heißt es, das Ministerium habe sich für eine Gebührenzahlung der öffentlich-rechtlichen Sender ausgesprochen. Die Länder sollen für eine gesetzliche Regelung sorgen und die Entgeltpflicht festlegen. Laut dem Internetportal „Golem“ haben ARD und ZDF Unitymedia und Kabel Deutschland ihre Verträge mit den Unternehmen zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Inhalte im Jahr 2012 gekündigt. Zuvor hatten sie den Kabelnetzbetreibern etwa 60 Millionen Euro Einspeisegebühren bezahlt. Im Gegensatz zu den Kabelanbietern verlangen andere Anbieter wie die Deutsche Telekom für Entertain keine Gebühren.
Kabelnetzbetreiber begrüßen den Vorstoß
In einer Pressemitteilung begrüßt der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA den Vorstß des Bundesverkehrsministeriums und der Netzallianz. Die Vergütung für den Transport der Inhalte sei laut ANGA-Präsident Thomas Braun eine „Selbstverständlichkeit“. Weiter betont er, der Verband sei erfreut, dass das Bundesministerium die Ansichten der Kabelnetzbetreiber unterstütze. Weiter hofft Braun, dass das Ministerium bei den Ländern auf eine Durchsetzung der Regelung dränge.
Im Rahmen der europäischen Universaldienstrichtlinie haben Kabelnetzbetreiber die Möglichkeit, Kosten für Must-Carry-Inhalte in Rechnung zu stellen und ein angemessenes Entgelt für die Leistung zu verlangen.