In einigen Monaten wird der Europäische Gerichtshof über die Störerhaftung von WLAN-Hotspot-Anbietern entscheiden. Ein EU-Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass WLAN-Netzbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften. Entscheidet der EU-Gerichtshof in diesem Sinne, könnten Teile des deutschen Gesetzesentwurfs zur Störerhaftung nicht mit EU-Recht vereinbar sein.
Gericht folgt häufig der Entscheidung des Hauptgutachters
Das Nachrichtenmagazin „n-tv“ berichtet, ein wichtiger EU-Gutacher gehe in seiner Einschätzung davon aus, dass Geschäfte, Restaurants oder Hotels nicht haften, wenn Dritte eine Urheberrechtsverletzung im WLAN-Netz begehen. Beobachter werten die Analyse des Gutachters nun als „Paukenschlag“. Experten gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Unklarheiten bei offenen WLAN-Netzen beseitige und endlich für Klarheit sorge. Dem Bericht zufolge schließt sich das Gericht häufig der Einschätzung des Hauptgutachters an. Grundlage des Verfahrens ist laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ ein Rechtsstreit über einen WLAN-Hotspot, der vor dem Landgericht München ausgetragen wird. Der Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik wurde vom Musikkonzern Sony abgemahnt, der Geschäftsbetreiber ging mit der Angelegenheit vor Gericht.
Deutsche Gesetzesentwurf nicht mit EU-Recht vereinbar
Bei der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof wird nun geklärt, ob Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots haftbar sind, wenn die Nutzer illegale Daten herunterladen. In Deutschland gilt bisher die Störerhaftung, die Hotspot-Betreiber in die Pflicht nimmt, unabhängig davon, ob sie selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben oder nicht. In anderen EU-Staaten existiert eine solche Regelung nicht. Bereits im September des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Netzbetreiber Sicherheit erhalten sollen. Hier gibt es jedoch umfangreiche Auflagen für die WLAN-Betreiber, was von vielen Experten sehr kritisch gesehen wird, da sie nicht dem EU-Recht entsprechen.