Die Grünen wollen Internetanbieter zu Bußgeldern verpflichten, wenn die versprochenen Übertragungsgeschwindigkeiten nicht erreicht werden. Dazu hat die Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht.
90 Prozent der zugesagten Geschwindigkeit soll auch beim Nutzer ankommen
In einer Pressemitteilung der Grünen-Abgeordneten und Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur Tabea Rößner heißt es, die Internetanbieter sollten verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent der zugesagten Netzgeschwindigkeit auch zu liefern. Hintergrund des Antrages ist das Problem vieler Nutzer, die zwar für einen Anschluss mit einer hohen Geschwindigkeit zahlen, in der Realität aber mit deutlich weniger Mbit/s durchs Netz surfen. Weiter heißt es, in den Verträgen stehe im Kleingedruckten eine Geschwindigkeit von bis zu „xy Mbit“ stehe den Nutzern je nach Auslastung zur Verfügung. Die Grünen betonen, für viele Kunden sei dies eine „Mogelpackung“, denn obwohl sie 100 Prozent der Telefonrechnung begleichen müssten, stehe ihnen nicht die voll zugesagte Leistung zur Verfügung.
EU-Verordnung mit Mindestvorgaben für Qualität
Eine neue Verordnung der EU ermöglicht Mindestvorgaben für die Qualität eines Internetanschlusses. Daher will die Bundestagsfraktion die Anbieter verpflichten, 90 Prozent ihrer zugesagten Geschwindigkeiten auch zu halten. Die Bundesnetzagentur soll nach den Wünschen der Grünen den Internetanbietern auf Basis der EU-Verordnungen entsprechende Vorschriften machen. Sollte es dabei zu wesentlichen Abweichungen kommen, sollten nach dem Wunsch der Partei Bußgelder sowie Schadenersatzansprüche möglich sein.
Bereits vor einigen Monaten hatte auch die Bundesnetzagentur bemängelt, dass die Internetanbieter deutlich mehr Geschwindigkeit versprechen, als sie tatsächlich leisten. Darum gab es im vergangenen Jahr einen Netznetz, bei dem die aktuellen Werte der Anbieter überprüft werden konnten. Eine aktuelle Studie auf Basis neuester Werte hat die Bundesbehörde bisher nicht veröffentlicht.