Provider müssen Kunden in Zukunft detaillierter über Übertragungsraten und Vertragsinhalte informieren. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Transparenzverordnung vorgelegt, die am gestrigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Aufklärung über wesentliche Vertragsinhalte
In einem übersichtlichen Informationsblatt müssen Anbieter von Internet- und Telefondienstleistungen Neukunden künftig über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. Zudem sollen Kunden in den monatlichen Rechnungen auf das Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit hingewiesen werden. Die Verordnung sieht außerdem einen Rechtsanspruch auf Angaben zu den konkreten Übertragungsraten vor.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betont, dass die neue Verordnung den Verbrauchern wichtige Vertragsbedingungen und Qualitätsparameter biete. Passende Angebote seien aufgrund der detaillierten Angaben leichter zu finden. Zudem könnten die Nutzer die Einhaltung der Vertragsinhalte leichter kontrollieren. Auch Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann erläutert in einer Pressemitteilung, dass die Transparenz dem Verbraucher helfe und den Wettbewerb unterstützte.
Überprüfung der Datenraten
In dem vorgesehenen Produktinformationsblatt müssen die Provider neben den Vertragslaufzeiten auch die Bedingungen für eine Verlängerung oder Beendigung des Vertrages angeben. Darüber hinaus müssen Verbraucher genau über die Qualität des Anschlusses aufgeklärt werden. Eine Angabe, welche Dienste Teil des vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind, ist ebenfalls verpflichtend. Verbraucher müssen auf das Angebot der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Bandbreite hingewiesen werden. Die Bundesbehörde rät, mehrere Messungen durchzuführen und dem Internetanbieter etwaige Abweichungen zu melden. Eine Messstudie zur Qualität der Datenraten hatte ergeben, dass es bei den Anbietern eine deutliche Diskrepanz zwischen den vertraglich angegebenen Leistungen und den tatsächlichen Datenraten gab. Nach Angaben der Netzagentur hat die Studie gezeigt, dass diese Angaben einen großen Einfluss auf die Zufriedenheit der Kunden haben.
Bevor die Transparenzverordnung in Kraft tritt, muss sie vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.