Mit einem Sonderprogramm will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten fördern. Um schnelle Gigabit-Netze bis zu kleineren und mittleren Unternehmen zu bringen, stellt der Bund 350 Millionen Euro bereit.
Zügige Bearbeitung soll für schnellen Ausbau sorgen

Glasfaserkabel
In einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums heißt es, das Sonderprogramm Gewerbegebiete sorge für Investitionen von mehr als einer Milliarde Euro. Projektanträge können von Landkreisen und Kommunen eingereicht werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verspricht eine zügige Bearbeitung der Förderanträge. Mit schnellen Zusagen soll der Mittelstand gezielt unterstützt werden.
Technologieneutrale Förderung vorgesehen
Laut Ministerium erfolgt die Förderung im Sonderprogramm technologieneutral, entscheidend ist jedoch, dass mit dem Breitbandausbau im gesamten Ausbaugebiet Geschwindigkeiten von mindestens 1 GBit/s erreicht werden. Gefördert werden Projekte, mit denen Gewerbe- und Industriegebiete sowie Industriehäfen an das schnelle Breitbandnetz angeschlossen werden, im Zuge dessen sollen öffentlich zugängliche Flächen mit kostenlosem WLAN versorgt werden. Dabei fördert der Bund in bisher unterversorgten Regionen, den sogenannten weißen Flecken. Maximal werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, dabei liegt der maximale Betrag für ein einzelnes Projekt bei 1 Million Euro. Anträge mit einer Summe unter 10.000 Euro werden nicht anerkannt. Laut Verkehrsministerium ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer möglich. Die Anträge können online über das Portal www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden. Ein Nachweis über die Gesamtfinanzierung ist dabei ebenso erforderlich wie eine vorherige Markterkundung. Dabei muss auch ein Nachweis über die Finanzierung des Eigenanteils vorgelegt werden.
Anträge werden so lange bewilligt, bis die bereitgestellten Mittel erschöpft sind. Dabei werden die Gelder in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.