Die Vertragsverwaltung wird für Kunden jetzt übersichtlicher: Provider müssen ab sofort auf Rechnungen das mögliche Kündigungsdatum angeben. Die Transparenzverordnung trat bereits am 1. Juni 2017 in Kraft, bis zum 1. Dezember 2017 hat der Gesetzgeber jedoch Zeit für die Umsetzung gelassen.
Mehr Transparenz für Kunden
Der Anbieter ist nun verpflichtet, auf der Rechnung nicht nur den Vertragsbeginn, sondern auch das Ende der Mindestlaufzeit angeben. Darüber hinaus sind die Kündigungsfristen zu nennen. Vertragskunden sehen also auf einen Blick, wann eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden muss. Mit der Neuregelung wird der Verbraucherschutz gestärkt, denn eine aufwendige Recherche über die jeweiligen Vertragsmodalitäten entfällt. Automatische Vertragsverlängerungen, die unter Umständen Nachteile für den Kunden mit sich bringen, werden auf diese Weise vermieden. Die Regelung gilt für alle Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat. Handelt es sich um einen Vertrag mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit, sind die Angaben nicht erforderlich. Wer einen Neuvertrag für einen reinen Internettarif abschließt, muss sich in der Regel um nichts kümmern: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Provider und sorgt auch dafür, dass die Rufnummer übertragen wird.
Detaillierte Informationen bei Vertragsabschluss
Zusätzlich sieht die Transparenzverordnung vor, dass Kunden bei Abschluss eines Neuvertrags detailliert über die Modalitäten informiert werden. Der Anbieter muss Angaben über den Vertragsinhalt, die Laufzeit, die Kosten und die Kündigungsmöglichkeiten bereitstellen.