Das DigiNetz Gesetz behindert nach Ansicht der Branchenverbände einen flächendeckenden Glasfaserausbau. Zusammen mit dem Deutschen Landkreistag und dem Verband kommunaler Unternehmen setzten die Verbände sich für eine Überarbeitung des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes ein.
Gesetz wird häufig missbraucht
In einer gemeinsamen Pressemitteilung erläutern der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO sowie der Bundesverband Glasfaseranschluss BUGLAS das bestehende Gesetz würde in seiner derzeitigen Fassung für einen Überbau oder Doppelausbau missbraucht. Nach den Vorgaben des Gesetzes können bei Bauarbeiten an Straßen oder der Verlegung von anderen Leitungen aus öffentlichen Mitteln auch Glasfaserleitungen kostengünstig mit verlegt werden. Die Verbände teilen mit, in der Praxis würde das Gesetz jedoch vielfach missbraucht: So können Mitbewerber aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage auf eine Mitverlegung der Glasfaserkabel bestehen, sobald eine Straße geöffnet wird. Das heißt konkret: Überall dort wo Straßen geöffnet werden, können Unternehmen auf eine Verlegung ihrer Kabel bestehen. Kommunale Anbieter müssen damit bei jedem Ausbau damit rechnen, dass auch Mitbewerber sich am Ausbau beteiligen. Die Planungen betroffener kommunaler Anbieter werden damit unrentabel.
Weiterentwicklung des Gesetzes gefordert
Die Verbände fordern daher eine Weiterentwicklung des Gesetzes. Es dürfe keine Fehlanreize mehr für einen Überbau geben. Sobald ein Gebiet erstmals mit Glasfaser erschlossen wird, dürfe es keinen parallelen Ausbau durch andere Mitbewerber geben. Zudem soll nach Ansicht von BREKO und BUGLAS der Begriff „öffentliche Mittel“ genau definiert werden. Nur wenn die Bauarbeiten auch aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden, soll die Mitverlegung der Glasfaserkabel grundsätzlich möglich sein. Die Beteiligten betonen, dass auf diese Weise ein flächendeckender Glasfaserausbau erreicht werden kann, Andernfalls würde eine Art „Flickenteppich“ mit punktuell sogar mehrfach vorhandenen Glasfaserangeboten entstehen.