Einen Internetvertrag bei PYUR kannst du online oder schriftlich kündigen. Entscheidend sind die richtige Frist und der richtige Zeitpunkt, vor allem wenn du zu einem anderen Anbieter wechseln willst. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, wann du außerordentlich kündigen darfst und wie der Wechsel ohne Lücke klappt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei PYUR?
Für Internetverträge gilt das Telekommunikationsgesetz, und das gibt klare Regeln vor. Während der Mindestlaufzeit kannst du zum Ende der Laufzeit mit einem Monat Frist kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Das gilt für Internet über Kabel und Glasfaser gleichermaßen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern läuft unbefristet weiter. Ab dann kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Das gilt für alle Verträge, auch für ältere, die vor der Gesetzesänderung im Dezember 2021 geschlossen wurden. Längere Kündigungsfristen von drei Monaten, die in alten Verträgen stehen, gelten dann nicht mehr.
So kündigst du bei PYUR
Am schnellsten geht es online. Seit Juli 2022 müssen Anbieter, bei denen du online einen Vertrag abschließen kannst, auf ihrer Website auch einen Kündigungsbutton anbieten. Er ist meist mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet und führt dich durch ein kurzes Formular.
- Vertragsdaten bereithaltenName, Anschrift, Kundennummer und die Rufnummer des Anschlusses findest du auf deiner Rechnung oder im Kundenbereich.
- Kündigung abschickenOnline über den Kündigungsbutton oder schriftlich per Brief. Gib an, ob du zum nächstmöglichen Termin kündigst.
- Bestätigung prüfenPYUR schickt dir eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsende. Bewahre sie auf, bis der Vertrag abgerechnet ist.
- Geräte zurückgebenEinen gemieteten Router von PYUR schickst du nach Vertragsende zurück. Sonst kann PYUR ihn dir in Rechnung stellen.
Kündigst du schriftlich, zählt der Eingang bei PYUR, nicht das Absendedatum. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein oder nutze gleich den Kündigungsbutton, der dir den Eingang sofort bestätigt. Willst du lieber einen Brief schicken, hilft dir die Vorlage:
Dein Schreiben
Schneller geht es online: muss auf der eigenen Website einen Kündigungsbutton anbieten. Dort kündigst du in wenigen Minuten und bekommst die Eingangsbestätigung sofort.
Zur Online-KündigungPer Brief unterschreibst du das Schreiben, per E-Mail reicht der Text. Es zählt der Eingang beim Anbieter, plane bei knapper Frist ein paar Tage Puffer ein oder schick ein Einschreiben. Keine Rechtsberatung: Im Zweifel helfen dir die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.
Wechsel zu einem anderen Anbieter: nicht selbst kündigen
Wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, solltest du in der Regel gar nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei PYUR und stimmt den Umschalttermin ab, damit dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfällt. Deine Rufnummer nimmst du dabei mit.
Kündigst du selbst und der neue Anschluss ist noch nicht geschaltet, stehst du womöglich wochenlang ohne Internet da. Alle Schritte für einen reibungslosen Wechsel erklärt unser Ratgeber zum Internetanbieter-Wechsel.
Sonderkündigung: wann du früher rauskommst
In einigen Fällen darfst du auch während der Mindestlaufzeit kündigen. Die wichtigsten Gründe sind ein Umzug, eine Preiserhöhung und eine dauerhaft zu langsame Leitung. Weitere Fälle wie eine längere Störung oder einen Todesfall erklären wir im Ratgeber Internet kündigen.
Umzug
Ziehst du um, nimmst du den Vertrag grundsätzlich mit. Kann PYUR an der neuen Adresse die vereinbarte Leistung nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Auch eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit als vereinbart kann ein Grund sein.
Preiserhöhung oder Vertragsänderung
Ändert PYUR einseitig den Preis oder andere Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil, muss der Anbieter dich vorher informieren. Du kannst dann innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Kosten kündigen. Die genauen Fristen stehen im Schreiben.
Internet dauerhaft zu langsam
Weicht die Geschwindigkeit erheblich und regelmäßig von der vertraglich zugesicherten ab, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Die Abweichung musst du nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur über mehrere Messungen nachweisen. Einen ersten Eindruck gibt dir unser Speedtest.
Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Hast du den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und der Belehrung über das Widerrufsrecht. Für Verträge, die du in einem Laden abschließt, gibt es dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
PYUR kündigen ohne Kundenservice
Du musst für die Kündigung nicht beim Kundenservice anrufen. Über den Kündigungsbutton auf der Website von PYUR kündigst du in wenigen Minuten, und die Eingangsbestätigung kommt sofort per Mail. Das ist auch der sicherste Nachweis, dass deine Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Hast du neben Internet auch Fernsehen von PYUR, prüfe, ob beides in einem Vertrag steckt oder in zwei getrennten. Getrennte Verträge kündigst du einzeln, ein Kombi-Paket endet als Ganzes.
Bleiben, wechseln oder neu verhandeln?
Nach der Mindestlaufzeit zahlst du bei PYUR meist den vollen Preis, während neue Kunden einen Aktionspreis bekommen. Ein Wechsel oder ein neuer Tarif bringt dir dann oft wieder einen günstigeren Preis oder eine Gutschrift. Prüfe außerdem, welche Tarife von PYUR an deiner Adresse verfügbar sind.
Wie PYUR im Vergleich mit anderen Anbietern abschneidet, zeigen Vodafone oder PYUR, Telekom oder PYUR, 1&1 oder PYUR und o2 oder PYUR. Die aktuellen Aktionen aller Anbieter findest du bei den Internet-Angeboten.
Häufige Fragen zur Kündigung bei PYUR
Zum Ende der Mindestlaufzeit kannst du mit einem Monat Frist kündigen. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Ja. PYUR muss auf der Website einen Kündigungsbutton anbieten, über den du deinen Vertrag mit wenigen Angaben kündigen kannst. Alternativ geht es schriftlich per Brief.
Nein, das solltest du sogar vermeiden. Beim Anbieterwechsel kündigt der neue Anbieter für dich und stimmt den Umschalttermin ab, damit du nicht ohne Internet dastehst. Deine Rufnummer kannst du dabei mitnehmen.
Nur wenn PYUR an deiner neuen Adresse die vereinbarte Leistung nicht liefern kann. Dann darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Ist der Tarif dort verfügbar, ziehst du mit deinem Vertrag um.
Einen gemieteten Router musst du nach Vertragsende an PYUR zurückschicken. Gekaufte Geräte gehören dir und können oft auch beim neuen Anbieter weiter genutzt werden.

