Einen Internetvertrag bei der Telekom kannst du online, schriftlich oder im Telekom Shop kündigen. Entscheidend sind die richtige Frist und der richtige Zeitpunkt, vor allem wenn du zu einem anderen Anbieter wechseln willst. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, wann du außerordentlich kündigen darfst und wie der Wechsel ohne Lücke klappt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der Telekom?
Für Internetverträge gilt das Telekommunikationsgesetz, und das gibt klare Regeln vor. Während der Mindestlaufzeit kannst du zum Ende der Laufzeit mit einem Monat Frist kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt bei den MagentaZuhause-Tarifen in der Regel 24 Monate, länger darf sie nicht sein.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern läuft unbefristet weiter. Ab dann kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Das gilt für alle Verträge, auch für ältere, die vor der Gesetzesänderung im Dezember 2021 geschlossen wurden.
Die Flex-Tarife der Telekom haben gar keine Mindestlaufzeit und sind von Anfang an monatlich kündbar. Mehr dazu auf unserer Seite zu Telekom ohne Vertragslaufzeit.
So kündigst du bei der Telekom
Am schnellsten geht es online. Seit Juli 2022 müssen Anbieter, bei denen du online einen Vertrag abschließen kannst, auf ihrer Website auch einen Kündigungsbutton anbieten. Er ist meist mit „Verträge hier kündigen“ beschriftet und führt dich durch ein kurzes Formular.
- Vertragsdaten bereithaltenName, Anschrift, Kundennummer und die Rufnummer des Anschlusses findest du auf deiner Rechnung oder im Kundencenter.
- Kündigung abschickenOnline über den Kündigungsbutton, schriftlich per Brief oder persönlich im Telekom Shop. Gib an, ob du zum nächstmöglichen Termin kündigst.
- Bestätigung prüfenDie Telekom schickt dir eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsende. Bewahre sie auf, bis der Vertrag abgerechnet ist.
- Geräte zurückgebenGemietete Router und Receiver schickst du nach Vertragsende zurück. Sonst kann die Telekom sie dir in Rechnung stellen.
Kündigst du schriftlich, zählt der Eingang bei der Telekom, nicht das Absendedatum. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein oder nutze gleich den Kündigungsbutton, der dir den Eingang sofort bestätigt.
Wechsel zu einem anderen Anbieter: nicht selbst kündigen
Wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, solltest du in der Regel gar nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei der Telekom und stimmt den Umschalttermin ab, damit dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfällt. Deine Rufnummer nimmst du dabei mit.
Kündigst du selbst und der neue Anschluss ist noch nicht geschaltet, stehst du womöglich wochenlang ohne Internet da. Alle Schritte für einen reibungslosen Wechsel erklärt unser Ratgeber zum Internetanbieter-Wechsel.
Sonderkündigung: wann du früher rauskommst
In einigen Fällen darfst du auch während der Mindestlaufzeit kündigen. Die wichtigsten Gründe sind ein Umzug, eine Preiserhöhung und eine dauerhaft zu langsame Leitung.
Umzug
Ziehst du um, nimmst du den Vertrag grundsätzlich mit. Kann die Telekom an der neuen Adresse die vereinbarte Leistung nicht liefern, darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Bei der Telekom ist das selten, weil sie fast überall DSL anbietet, eine niedrigere Geschwindigkeit als vereinbart kann aber schon ein Grund sein.
Preiserhöhung oder Vertragsänderung
Ändert die Telekom einseitig den Preis oder andere Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil, muss sie dich vorher informieren. Du kannst dann innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Kosten kündigen. Die genauen Fristen stehen im Schreiben der Telekom.
Internet dauerhaft zu langsam
Weicht die Geschwindigkeit erheblich und regelmäßig von der vertraglich zugesicherten ab, darfst du den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Die Abweichung musst du nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur über mehrere Messungen nachweisen. Welche Werte als zugesichert gelten, steht im Produktinformationsblatt deines Tarifs.
Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Hast du den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und der Belehrung über das Widerrufsrecht. Für Verträge, die du im Telekom Shop abschließt, gibt es dagegen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Was passiert mit MagentaEINS und MagentaTV?
Nutzt du Festnetz und Mobilfunk der Telekom zusammen, bekommst du über MagentaEINS einen Rabatt. Kündigst du den Internetanschluss, fällt dieser Vorteil weg, und dein Mobilfunkvertrag wird entsprechend teurer. Rechne das vor dem Wechsel mit ein.
MagentaTV ist bei den Bündeltarifen fest mit dem Internetvertrag verbunden und endet mit ihm. Willst du weiter Fernsehen über die Telekom schauen, gibt es MagentaTV auch als eigenständiges Streaming-Abo, das an jedem Internetanschluss funktioniert.
Bleiben, wechseln oder neu verhandeln?
Nach der Mindestlaufzeit zahlst du bei der Telekom den vollen Preis. Ein Wechsel oder ein neuer Tarif bringt dir dann oft wieder einen Aktionspreis oder eine Gutschrift. Prüfe deshalb, ob an deiner Adresse inzwischen schnellere Anschlüsse verfügbar sind, etwa Telekom Glasfaser.
Wie die Telekom im Vergleich mit anderen Anbietern abschneidet, zeigen Telekom oder Vodafone, Telekom oder 1&1 und Telekom oder o2. Die aktuellen Aktionen aller Anbieter findest du bei den Internet-Angeboten.
Häufige Fragen zur Telekom-Kündigung
Zum Ende der Mindestlaufzeit kannst du mit einem Monat Frist kündigen. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Ja. Die Telekom muss auf ihrer Website einen Kündigungsbutton anbieten, über den du deinen Vertrag mit wenigen Angaben kündigen kannst. Alternativ geht es schriftlich oder im Telekom Shop.
Nein, das solltest du sogar vermeiden. Beim Anbieterwechsel kündigt der neue Anbieter für dich und stimmt den Umschalttermin ab, damit du nicht ohne Internet dastehst. Deine Rufnummer kannst du dabei mitnehmen.
Nur wenn die Telekom an deiner neuen Adresse die vereinbarte Leistung nicht liefern kann. Dann darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Ist der Tarif dort verfügbar, ziehst du mit deinem Vertrag um.
Einen gemieteten Router oder Receiver musst du nach Vertragsende an die Telekom zurückschicken. Gekaufte Geräte gehören dir und können oft auch beim neuen Anbieter weiter genutzt werden.
