EWE kündigen
Wie wird ein EWE Vertrag gekündigt?
Eine EWE Kündigung lässt sich ganz einfach online oder per Post durchführen. Dabei gibt es natürlich die individuellen Vertragsbedingungen des Anbieters zu beachten. Welche dies sind, ist im Folgenden im Detail aufgeführt.
Bitte wählen Sie aus, welchen Vertrag Sie bei EWE kündigen möchten:
Wie sehen die EWE Kündigungsfristen aus?
Die EWE Kündigungsfrist ist mit lediglich einem Monat zum Vertragsende festgelegt. Dies erlaubt es den Kunden, einen EWE Vertrag auch relativ kurzfristig zu kündigen. Für eine korrekte Kündigung muss ein Schreiben an die EWE Vertragsabteilung weitergeleitet werden. Dafür steht sowohl der postalische Weg zur Verfügung, als auch die Möglichkeit der Einsendung per E-Mail oder Fax. Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, zu welchem Datum die EWE Kündigung gedacht ist und für welche Vertragsnummer die Kündigung gilt.
Es ist zu beachten, dass für das Einhalten der Kündigungsfrist der Tag des Erhalts zählt und nicht der Tag der Absendung.
Welche Laufzeiten sind für EWE Verträge üblich?
Die EWE Verträge für einen Internetanschluss haben immer eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wird der EWE Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere zwölf Monate. Auch für die Vertragsverlängerung gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Vertragsende.
Gibt es bei EWE ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist für Internetanbieter gesetzlich geregelt. Dies bedeutet, dass auch der Anbieter EWE an diese Bedingungen gebunden ist. Verbraucher haben bei diversen Sonderfällen die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Unter anderem müssen AGB-Änderungen nicht akzeptiert werden – das Sonderkündigungsrecht kommt zum Tragen.
Der klassische Fall ist eine nicht vertraglich vereinbarte Preiserhöhung. Kommt es nach einem Umzug des Internetanschlusses zu einem Problem mit der Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistungen, ist es ebenfalls möglich, eine EWE Kündigung umzusetzen.
Individuelle Kündigungsgründe wie ein internationaler Umzug oder das Erleiden einer schweren Krankheit, werden von den meisten Anbietern als Kündigungsgrund akzeptiert. Für einen solchen Fall lohnt es sich daher immer, sich mit seinem Anbieter in Verbindung zu setzen.