Zu wenig Bandbreite: Wie ihr zu eurem Recht kommt
Streamen, zocken, Netflix gucken – wir machen viel im Internet und das funktioniert nur, wenn der Internetanschluss genug Bandbreite zur Verfügung stellt. Wie viel das ist, hängt von mehreren Faktoren ab. In ländlichen Regionen fehlt es noch an Glasfasermöglichkeiten, ein DSL-Anschluss bringt hier manchmal nur bis zu 50 Mbit/s. Glasfaseranschlüsse haben mehr drauf, im Optimalfall stellen sie bis zu 1.000 Mbit/s. bereit. Was aber, wenn ihr zwar für eine bestimmte Bandbreite zahlt, sie aber nicht erhaltet? Dagegen könnt ihr vorgehen!

Euer Recht bei fehlender Bandbreite
Ihr habt eine bestimmte Mindestleistung gebucht und festgestellt, dass sie regelmäßig unterschritten wird? Dann habt ihr das Recht, die monatliche Zahlung zu mindern. Rechtsanwälte direkt aus der Umgebung unterstützen euch dabei, denn es gibt gewisse Dinge zu beachten. Einfach weniger bezahlen führt dazu, dass ihr Mahnungen erhaltet und euer Internetprovider das Netz irgendwann kappt. Erhaltet ihr nachweislich zu wenig Bandbreite, ist der Anbieter jedoch in der Pflicht.
Ein erfahrener Anwalt hilft euch dabei, ordnungsgemäß eine Frist zu setzen und bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen die Zahlung zu mindern. Theoretisch könnt ihr diese Schritte auch allein gehen, dann seid ihr aber juristisch nicht auf der sicheren Seite. Verpasst ihr einen Schritt oder habt ihr euch bei der Bandbreitenermittlung geirrt, können Kosten auf euch zukommen. Ein Anwalt verhindert das.
Gut zu wissen: Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr für mehrere Tage/Wochen oder gar Monate zu wenig Bandbreite erhaltet, könnt ihr die Minderung jeden Tag fortsetzen, bis nachweislich die vereinbarte Internetgeschwindigkeit geliefert wird. Außerdem habt ihr unter bestimmten Umständen das Recht, euren Laufzeitvertrag fristlos zu kündigen.
Welche Schwankungen sind bei der Bandbreite erlaubt?
Erst seit dem 1. Dezember 2021 ist es in Deutschland überhaupt möglich, bei zu geringer Bandbreite gegen den Anbieter vorzugehen. Hierfür ist es maßgeblich, dass ihr deutlich spürbare oder häufige Abweichung der gebuchten Geschwindigkeit nachweist. Das funktioniert beispielsweise über die Messung bei der Bundesnetzagentur, die auch Informationen zum Minderungs- und Sonderkündigungsrecht bereitstellt.
Besprecht das am besten vorweg mit eurem Anwalt und protokolliert die Messungen an mehreren Tagen.
Eine relevante Abweichung liegt erst dann vor, wenn ihr an weniger als zwei von drei Tagen mindestens 90 % (einmalige Messung) der im Vertrag festgelegten Geschwindigkeit zur Verfügung habt.
Euer Recht auf eine schnelle Internetverbindung
Im Sinne der Gleichheit soll jeder Bürger in Deutschland den Zugang zu schnellem Internet haben. Praktisch ist das bislang noch nicht vollständig umgesetzt, vor allem ländliche Regionen sind im Nachteil. Je mehr Menschen an einem Ort wohnen, desto besser ist das Internet. Im Jahr 2023 waren in Deutschland nach wie vor 2,6 Prozent der Menschen ohne Internetanschluss.
2021 wurde das Recht auf schnelles Internet festgelegt, die Bundesnetzagentur hat hierzu Zahlen in den Raum gestellt. Bei der Downloadgeschwindigkeit wurden 10 Mbit/s festgelegt, beim Upload 1,7 Mbit/s. Wer weniger Bandbreite zur Verfügung hat, kann über die Bundesnetzagentur einen Anschluss mit mehr Geschwindigkeit fordern.
Geplant ist ein weiterer Anstieg der Mindestbandbreite, um die soziale Teilhabe aller Menschen sicherzustellen. Durch einen besseren Upload haben Menschen die Möglichkeit, im Homeoffice mit digitalen Geräten zu arbeiten und Streamingdienste zu nutzen.
Wenn euer Internetanschluss deutlich unter diese Referenzbereiche fällt, ihr aber nicht wisst, wie ihr die Bundesnetzagentur in Anspruch nehmt, nutzt anwaltliche Hilfe. Dort kann man euch beraten und die nötigen Schritte gehen. Internet ist anders als zu Beginn der Heimanschlüsse kein Luxus mehr, sondern das Minimum der gesellschaftlichen Teilhabe. Allein aus beruflichen Gründen sind immer mehr Menschen auf eine funktionierende Internetleitung zu Hause angewiesen.
Schadenersatz bei Internetausfällen
Manchmal ist das Internet zwar theoretisch schnell genug, praktisch aber nicht verfügbar. Fällt das Netz aus, ist der Anbieter im ersten Schritt darüber zu informieren. Ist er an den Umständen schuld, muss er den Ausfall beheben. Schon ab Tag drei des Ausfalls habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung, sofern man euch keine Ersatzoption geboten hat. Die Verbraucherzentrale stellt klar, wie hoch diese Ausfallgebühr sein kann. Fehlt der Netzzugang vier Wochen, sind Beträge von 240 Euro möglich. Lasst euch auch diesbezüglich anwaltlich beraten, wenn ihr die Schritte nicht selbst gehen wollt.