PYUR Erfahrungen und Bewertungen - Seite 97
So bewerten unsere Besucher den Kabelanbieter PYUR:
Störung bei PYUR melden
Welcher Dienst ist derzeit gestört?
In welchem Postleitzahlengebiet liegt diese Störung vor?
Ich kann hier jeden nur raten einen großen Bogen um diesen Internetanbieter zu machen, man hat nur ärger damit
Auch heute, Montag, den 9.7.2018 geht nichts. Inzwischen wieder 48 Std. Totalausfall. Ich kann weder Musik streamen noch Netflix oder Sky Ticket schauen. Habe jetzt schon einen 2. LTE Vertrag, damit ich wenigstens die wichtigsten Sachen im Netz machen kann. ABSOLUT unfassbar was sich PYUR da leistet!
Am Mittwoch, den 4.7.18 hatte ich wieder Internet, nach 9 Tagen Totalausfall. Und wow, 400 MBit sind schon klasse, aber was hilft das, wenn drei Tage darauf wieder nichts geht. Ich habe jetzt gekündigt (Sonderkündigung nach § 626 des BGB) dieser Anbieter ist definitiv nicht mehr zumutbar, sowas habe ich noch nie erlebt!
Noch ein Tipp speichert regelmäßig die Ereignisse in eurer FritzBox als PDF. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt können die Unterbrechungen genau dokumentiert werden.
Ich werde zu M-Net gehen, die bieten zwar nur 100 MBit aber die können wenigstens was. Bei PYUR haben die sicher keine Leute mehr die Technik beherrschen.
Man bin ich angepisst!
Also bei mir geht immer noch nichts, ich checke das ja via Fritz app von der Arbeit aus. Wie schon geschrieben habe ich seit nunmehr einer Woche keine Verbindung mehr. Hier ein paar Infos für alle Leidensgefährten:
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Sonderkündigung bei Störungen oder Ausfall
Kleinere Störungen muss der Verbraucher, laut Gesetzgeber, hinnehmen. Dazu zählen kurze Unterbrechungen, nicht aber langfristige Ausfälle. Diesen muss der Anbieter innerhalb einer gesetzten Frist beheben, schafft er dies nicht, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Kündigungen dieser Art unterliegen §626 des BGB, wonach die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nichtmehr zumutbar ist. Eine einheitliche Regelung, wann ein Ausfall langfristig ist, gibt es nicht. Entscheidungen über die Kündbarkeit werden vor Gericht individuell entschieden.
Sonderkündigung durch Nichterscheinen des Technikers
Solltest du, aus diversen Gründen, einen Termin mit einem Techniker vereinbart haben und dieser erscheint nicht oder lässt sich entschuldigen, dann musst du dem Anbieter die einmalige Chance geben, einen zweiten Termin wahrzunehmen. Erscheint der Techniker, aus welchem Grund auch immer, wieder nicht zum vereinbarten Termin, so kannst du ein Sonderkündigungsrecht Internet in Anspruch nehmen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
Sind zwar versprochen, aber bis jetzt N I C H T S !!!!!!
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